Boulefreunde Brühl
Satzung
§1 Name
und Sitz
Der Verein
trägt den Namen „Boulefreunde Brühl“. Er soll in das Vereinsregister
eingetragen werden. Der Sitz des Vereins ist Brühl.
§2 Zweck
Der Verein
bezweckt unmittelbar und ausschließlich die Pflege und Förderung des
Boulesports durch die Organisation des Spielbetriebs, sportliche Betreuung und
Unterstützung seiner Mitglieder, vornehmlich der Jugend und durch
Beaufsichtigung ihrer sportlichen Disziplin.
Der Verein
verfolgt keine politischen oder konfessionellen Ziele.
§ 3
Gemeinnützigkeit
Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Der Verein
ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden.
§ 4
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am
31.12.1999
§ 5
Mitgliedschaft
Mitglied des
Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Eintritt und
Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Hierüber
entscheidet der Gesamtvorstand in einfacher Mehrheit.
Die
Mitgliedschaft erlischt:
a)
durch Austritt, auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes
b)
durch Ausschluß, auf Antrag in der Mitgliederversammlung
c)
auf Beschluß der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit,
bei Nichtzahlung eines fälligen
Jahresbeitrages bis zum 31. Januar des der
Fälligkeit folgenden Jahres.
§ 6
Organe
Organe des
Vereines sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7
Vorstand
Der Vorstand
besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
der/dem Schriftführer/in, der/dem Schatzmeister/in und bis zu 3
Beisitzer/innen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand
wird auf die Dauer von 2 Jahren durch die Mitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit gewählt.
§ 8
Mitgliederversammlung
Zu der
Mitgliederversammlung ist jährlich mindestens einmal, bis zum 30.6. eines jeden
Jahres schriftlich, unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und unter
Einhaltung einer Frist von 4 Wochen einzuladen. Die Mitgliederversammlung ist
beschlußfähig wenn wenigstens 3/10 der Mitglieder anwesend sind.
Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen mit entsprechender
Tagesordnung einzuberufen, wenn es
a)
der Vorstand beschließt
oder
b)
ein Drittel der Mitglieder schriftlich beim
Vorstand beantragt hat
Der
Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Wahl des Vorstandes sowie zweier
Revisoren, die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des
Kassenberichts sowie des Berichts der Revisoren, die Entlastung des Vorstandes
und die Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages für das jeweilige
Kalenderjahr.
Den Vorsitz
führt der /die Vorsitzende und in seinem Verhinderungsfall sein/e
Stellvertreter/in.
Satzungsänderungen
können von der Mitgliederversammlung nur mit einer Mehrheit von ¾ der
anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Über Beschlüsse
der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom
Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 9
Mitgliedsb
Von jedem
Mitglied ist ein Beitrag zu entrichten, über dessen Höhe die
Mitgliederversammlung entscheidet.
Die
Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und bis zum 31.März des Jahres zu
zahlen.
§ 10
Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Die Auflösung
des Vereins kann von der Mitgliederversammlung mit den für Satzungsänderungen
vorgeschriebenen Mehrheitsverhältnissen beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Brühl, die es unmittelbar zur Förderung des Jugendsports zu verwenden hat.